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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Croissanterie Frieder Francke GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Croissanterie Frieder Francke GmbH nicht an, es sei denn, Croissanterie Frieder Francke GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Wenn Sie eine Bestellung bei Croissanterie Frieder Francke GmbH aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt mit der Croissanterie Frieder Francke GmbH zu Stande.
§ 3 Lieferung und Zahlung
Die gelieferte Ware ist zahlbar durch Vorkasse oder PayPal. Der Käufer ist zur Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder aber unstrittig sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Croissanterie Frieder Francke GmbH.
§ 5 Mängelhaftung
Sichtbare Transportschäden müssen sofort vom beteiligten Transportunternehmen bestätigt werden. Sonstige Reklamationen können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend machen.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist nicht gültig, da ein Versand von Lebensmitteln erfolgt. Es gilt bei sachgerechter Lagerung die auf der Ware ausgewiesene Mindesthaltbarkeit. Ein Wiederrufsrecht besteht nicht, weil die Waren auf Grund Ihrer Beschaffenheit schnell Verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde. (FernAbsG. §3 Abs2 Satz1 Nr. 1) Es sei den, der Widerspruch geht spätesten 1 Woche vor Versand ein und die Bestellmenge liegt insgesamt unter 15 kg Gesamtgewicht.
§ 6 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Torgau.